Welche Versicherung benötige ich bezogen auf die Wohnimmobilie?
Über die Wohngebäudeversicherung sind Schäden an der Gebäudesubstanz durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Jede von uns verwaltete Eigentümergemeinschaft ist entsprechend versichert.
Alle von der Weiher Hausverwaltung GmbH für WEG´s abgeschlossene Wohngebäudeversicherungsverträge enthalten zudem grundsätzlich Versicherungsschutz gegen Schäden durch Einbruch, Vandalismus und Terror.
Eigentümer können die Versicherungsbestätigungen jederzeit kostenfrei im Kundenportal abrufen oder formlos bei der Hausverwaltung anfordern.
Elementarschäden, also durch ausgewählte Naturereignisse entstandene Schäden am Gebäude z.B. Überschwemmung aufgrund von Oberflächenwasser durch Starkregen, Erdbeben etc., wie in einer Hausratversicherung oft versichert, sind in der Gebäudeversicherung nicht standardmäßig enthalten, könnten jedoch gegen nicht unerhebliche Mehrkosten auf Beschluss der Eigentümerversammlung eingeschlossen werden, sofern sich das Gebäude nicht in einem Risikogebiet befindet.
Eine Trennung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum ist den Versicherungen nicht möglich. Die Gebäudeversicherung ist für Schäden aufgrund versicherter Gefahren am gesamten Gebäudebestand zuständig. Hierbei sind Eigentumsverhältnisse (Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum) zu vernachlässigen.
Was ist mit allen weiteren Schäden, die nicht den Gebäudebestand betreffen?
Es spielt keine Rolle, ob Sie als Mieter oder Eigentümer eine Wohnung beziehen. Alle Bewohner sollten eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, erst Recht, wenn das übernommene Mobiliar, für welches man schließlich haftet, im Fremdeigentum steht. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Wohnungseigentümer einem Mieter eine Einbauküche zur Nutzung während des Mietverhältnisses überlässt. Im Falle oben genannter Gefahren und ggf. darüber hinaus übernimmt die Hausratversicherung Kosten für Schäden am Inventar, sowie Auslagerungskosten oder auch Unterbringungskosten im Falle von Unbewohnbarkeit z.B. nach einem Brand oder bei größeren Wasserschäden.
Wir empfehlen bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass auch Schäden bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit durch die Hausratversicherung abgedeckt sind. Außerdem sollte im Falle einer vorübergehenden Unbewohnbarkeit der Wohnung aufgrund eines versicherten Schadenereignisses ein ausreichender Kostenersatz für die zeitweise externe Unterbringung der Bewohner inbegriffen sein. Wohnraum in und um München ist hochpreisig und entsprechend hoch sollten auch die Deckungssummen für externe Unterkünfte ausfallen. Lassen Sie sich hierzu von einem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens beraten oder von einem kostenpflichtigen, unabhängigen Versicherungsberater.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass in Deutschland aufgrund der hier geltenden unbegrenzten Haftungshöhe jede Person eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben sollte. Diese kann u.a. in Anspruch genommen werden, wenn Sie einen Schaden gegenüber Dritten an oder innerhalb der Immobilie herbeiführen oder zumindest nach geltendem Recht für eine Sache in die Haftung genommen werden.